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AGB – Führung

Allgemeine Geschäftsbedingungen (Führungen)

1. Zustandekommen des Vertrages

Auf Grund Ihrer schriftlichen, mündlichen oder fernmündlichen Anfrage bieten wir Ihnen verbindlich mit unserem Schreiben eine Führung an. Der Vertrag kommt mit Ihrer schriftlichen Annahmeerklärung zustande. Die Annahmeerklärung erfolgt durch Sie auch für alle in dem Angebot mit aufgeführten Personen bzw. die im Angebot benannte Personenzahl. Weicht der Inhalt Ihrer Annahmeerklärung vom Inhalt unseres Angebotes ab, so liegt ein neues Angebot Ihrerseits vor. Der Vertrag kommt auf der Grundlage dieses neuen Angebotes zustande, wenn wir innerhalb einer Woche ab Zugang des neuen Angebotes die Annahme erklären; anderenfalls liegt kein Vertrag zwischen Ihnen und uns vor.

2. Preise und Bezahlung

Es gelten die in unserem Angebotsschreiben benannten Preise. Der Entgeltbetrag für die Führung wird Ihnen nach erfolgter Führung in Rechnung gestellt und ist innerhalb von 10 Tagen ab Zugang der Rechnung ohne Abzug zur Zahlung fällig. Kommt der Auftraggeber in Zahlungsverzug, so sind wir berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 5% über dem jeweiligen Basiszinssatz zu fordern.

3. Leistungen

Art und Umfang der Leistung ergibt sich aus unserem Angebotsschreiben bzw. im Falle einer abweichenden Annahmeerklärung aus unserer Annahmeerklärung.

4. Rücktritt des Auftraggebers

Treten Sie bis 7 Tage vor dem Zeitpunkt der Führung vom Vertrag zurück, so sind pauschal 10% des Preises für die Führung zu bezahlen.Treten Sie ab dem 6.Tag vor dem Zeitpunkt der Führung bis zu dem Zeitpunkt der Führung vorausgehenden Werktag vom Vertrag zurück, so sind 20% des Preises für die Führung zu bezahlen. Findet die Führung an einem Samstag oder Sonntag statt und wird der Rücktritt am Tag der Führung erklärt, so kann der volle Preis verlangt werden. Das Gleiche gilt, wenn Sie die vereinbarte Leistung in Folge vorzeitiger Rückreise oder aus sonstigen Gründen nicht in Anspruch nehmen. Ersparte Aufwendungen sind jedoch abzuziehen. Rücktrittserklärungen sollten in Ihrem Interesse aus Beweisgründen schriftlich erfolgen.

5. Rücktritt der Sächsischen Vinothek

Für den Fall, dass der Führer kurzfristig erkrankt, hat sich die Vinothek um Ersatz zu bemühen bzw. ein anderes Angebot zu unterbreiten. Kann kein geeigneter Ersatz gefunden werden, könne wir bis zum letzten Werktag, der dem Tag der Führung vorausgeht, entschädigungslos vom Vertrag zurücktreten. Erkrankt der Führer am Tag der beabsichtigten Führung und ist kein geeigneter Ersatz vorhanden, so ist die Vinothek berechtigt, ein Ersatzangebot in Form einer anderen Führung zu unterbreiten. Wird das Ersatzangebot nicht angenommen, so besteht kein Anspruch auf Schadens- oder Aufwandsersatz.

6. Aufhebung des Vertrages wegen höherer Gewalt

Wird die Führung in Folge bei Vertragsabschluss nicht vorhersehbarer höherer Gewalt erheblich erschwert, gefährdet, beeinträchtigt oder undurchführbar, so könne sowohl Sie als auch die Vinothek vom Vertrag zurücktreten bzw. den Vertrag entschädigungslos kündigen. Starker Regen gilt nicht als unvorhersehbare höhere Gewalt.

7. Haftung der Sächsischen Vinothek

Die Vinothek haftet für:

· die gewissenhafte Durchführung der Führung

· die sorgfältige Auswahl und Überwachung der Führer

· die ordnungsgemäße Erbringung der vertraglich vereinbarten Leistungen

· ein Verschulden durch die mit der Leistungserbringung betrauten Personen

8. Gewährleistung

Wird eine Führung nicht vertragsgemäß erbracht, so könne Sie Abhilfe verlangen. Dazu bedarf es Ihrer Mitwirkung. Es ist alles Zumutbare zu tun, um zu einer Behebung der Störung beizutragen und eventuell entstehenden Schaden möglichst gering zu halten oder ganz zu vermeiden. Es besteht die Pflicht, Beanstandungen unverzüglich anzuzeigen. Dazu wenden Sie sich zunächst an die

Sächsische Vinothek an der Frauenkirche

Salzgasse 2

01067 Dresden

Für die Dauer einer nicht vertragsgemäßen Erbringung der Führung kann eine entsprechende Herabsetzung des Preises (Minderung) verlangt werden. Die Minderung tritt nicht ein, sofern es schuldhaft unterlassen wurde, den Mangel anzuzeigen.

Wird eine Führung in Folge eines Mangels erheblich beeinträchtigt und leistet die Vinothek innerhalb einer angemessenen Frist keine Abhilfe, obwohl Sie dies verlangt haben, so kann der Vertrag gekündigt werden.

Unerachtet der Minderung oder der Kündigung können Sie Schadensersatz wegen Nichterfüllung verlangen, es sei denn, der Mangel der Führung beruht auf einem Umstand, den die Vinothek nicht zu vertreten hat.

9. Ausschluss von Ansprüchen

Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung der Führung können Sie innerhalb eines Monats nach vertraglich vorgesehener Beendigung der Führung der Vinothek gegenüber geltend machen. Nach Ablauf dieser Frist können Ansprüchen nur geltend gemacht werden, wenn Sie ohne Verschulden an der Einhaltung der Frist verhindert waren. Die Ansprüche sind schriftlich geltend zu machen.

10. Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen

Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Führungsvertrages hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Führungsvertrages zur Folge

11.Widerrufserklärung

Im Rahmen bestehender Verbraucherschutzrechte haben Sie als Endverbraucher das Recht, den Vertragsschluss, innerhalb von zwei Wochen ohne Angaben von Gründen in Textform (z.B. Brief, Fax oder E-Mail) zu widerrufen. Die Frist beginnt frühstens mit Erhalt dieser Belehrung in Textform und Erhalt der Ware, jedoch nicht vor Vertragsschluss. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs.

Der Widerruf ist zu richten an:

Vinothek & Weinschank Walter
Herr Ralf Walter
Meißner Straße 219
01445 Radebeul
Telefon: 0351 – 4845200
Fax: 0351 – 4845201
E-Mail: info(at)saechsische-vinothek.de

Endverbraucher ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu einem Zweck abschließt, der weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann.

12. Widerrufsfolgen

Im Falle des wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen und ggf. gezogener Nutzen zurückzugewähren, bzw. herauszugeben. Kann die empfangene Leistung ganz oder teilweise nicht oder nur im verschlechterten Zustand zurückgewährt werden, ist der Besteller gegebenenfalls zum Wertersatz verpflichtet.
Bei einer Dienstleistung erlischt Ihr Widerrufsrecht vorzeitig, wenn Ihr Vertragspartner mit der Ausführung der Dienstleistung mit Ihrer ausdrücklichen Zustimmung vor Ende der Widerrufsfrist begonnen hat oder Sie diese selbst veranlasst haben.
Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen innerhalb von 30 Tagen erfüllt werden. Die Frist beginnt für Sie mit der Absendung Ihrer Widerrufserklärung, für uns mit deren Empfang.

Ende der Widerrufsbelehrung